Eine Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse
und steuerliche Absetzbarkeit ist möglich!
Unbefristet anerkannt als niederschwelliges Hilfe- und Betreuungsangebot nach §45 b Abs. 1 Satz 6 Nr. 4 des SGB XI
Meine Leistungen passe ich Ihren Bedürfnissen und Wünschen an.
Meine Leistungen, die individuell auf Sie angepasst werden:
Jung sein ist Glück und vergeht wie Dunst,
jung bleiben ist mehr
und ist eine Kunst
(Friedrich Theodor v. Vischer)